Allgemeine Gescchäftsbedingungen Riedel Luftwerbun
AGB
I. Allgemein
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von
Riedel Luftwerbung. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der
schriftlichen Form und Bestätigung.
Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
II. Rechtsgrundlage
Riedel Luftwerbung führt alle Bannerflüge gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der
Luftverkehrsordnung und weiteren bestehenden Gesetzen durch.
II. Pflichten & Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen.
Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden oder der Werbeinhalt gegen
bestehende Gesetze und Vorschriften verstoßen, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich, die
Verantwortung für den gewählten Inhalt zu übernehmen und auf Zuverlässigkeit geprüft zu
haben. Sollte sich jemand beleidigt oder belästigt fühlen, übernimmt der Auftraggeber
alle notwendigen Schritte zur Abwehr oder zur Befriedung der gestellten Ansprüche und
stellt Riedel Luftwerbung von diesen Ansprüchen frei.
Der Auftraggeber erhält einen lückenlosen Nachweis über die durchgeführten Werbeflüge.
Mit Hilfe eines GPS-gestützten Navigationssystems werden folgende Daten während der
Einsätze aufgezeichnet: Geflogene Flugroute, Flughöhen, die Geschwindigkeiten über Grund
und zu allem der zeitliche Verlauf. Diese Daten sendet Riedel Luftwerbung dem
Auftraggeber als Nachweis in vereinbarten zeitlichen Abständen. Bei einmaligen Aktionen
entfällt diese Zusendung.
III. Lieferzeit
Die benötigte Zeit für die Auftragsabwicklung eines Projektes beträgt in der Regel 14 - 30 Tage.
(Bestellung, Layoutgestaltung/Freigabeprozesse/Bannerproduktion/Einholen von Genehmigungen etc.)
Luftwerbung mit Flugzeugen ist wetterabhängig (Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit,
Bewölkung,...). Die vom Auftraggeber gewünschten Einsatztermine werden, wenn die
Wetterbedingungen es zulassen, berücksichtigt, können aber aufgrund von Wetter und
luftrechtlichen Einflüssen nicht zu 100% garantiert werden. Sich daraus ergebende
Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Riedel Luftwerbung bietet in diesen Fällen
umgehend zeitnahe Ersatztermine an. Aufgrund der außerordentlich großen Erfahrung
in der Flugplanung und Durchführung von Luftwerbeflügen liegt die Einsatzwahrscheinlichkeit der
zugesagten Termine der geplanten Werbeflüge bei über 85%.
Die Flugzeuge von Riedel Luftwerbung werden in regelmässigen Zeitintervallen von einem
anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Alle 12 Monate erfolgt eine Abnahme
von einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde. Sicherheit hat bei der Durchführung der
Werbeflüge oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie unvorhersehbar auftretende
Defekte an der Schleppausrüstung bzw. am Banner oder Flugzeug, können ebenfalls
Verzögerungen entstehen. Diese treten i.d.R. nicht auf, es sei hier jedoch darauf
hingewiesen, das diese Verzögerungen "unter Umständen" auftreten können. Auch hier
bietet Riedel Luftwerbung umgehend Ersatztermine an.
IV. Durchführung
Die Entscheidung, ob der geplante Einsatz zum vereinbarten Termin durchgeführt werden
kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrzeugführer.
Alle Bannerflüge werden im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Flugzeiten,
Flughöhe und Kurse richten sich nach dem beflogenen Luftraum und den Freigaben der
zuständigen Flugverkehrskontrollstellen. Sollte aufgrund einer Anweisung der
Flugverkehrskontrollstelle von der vereinbarten Route abgewichen werden, so kann der
Auftraggeber hieraus keinen Mangel der Leistung ableiten und erklärt sich mit
Auftragserteilung damit einverstanden. Gleiches gilt für Abweichungen vom vereinbarten
Kurs aus Sicherheitsgründen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine
Schadensersatzansprüche an Riedel Luftwerbung zu stellen. Als maximale Lieferzeit für
die gebuchten Einsätze werden 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber
ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die gezahlte Anzahlung für die Einsatzkosten der
nicht durchgeführten Werbeflüge werden von Riedel Luftwerbung zurückerstattet. Die
Kosten des Werbebanners können nicht zurückerstattet werden. Der Rücktritt vom Auftrag
wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Dies ist
spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen.
V. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50%
des Gesamtbetrags des Werbebanners und der Einsatzkosten zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Der
Restbetrag ist bei Lieferung sofort und ohne Abzug fällig. Evtl. anfallende
Flugsicherungsgebühren in Kontrollzonen in der Umgebung von Internationalen Flughäfen
und Flugbeschränkungsgebieten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind stets
ohne Abzug sofort zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren
erhoben werden. Werbebanner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Riedel
Luftwerbung.
Für einmalige Aktionen gilt: Sämtliche Kosten werden gemäß Angebot im Voraus bezahlt.
Der Rechnungsbetrag für An- und Abflüge, Bannerflug und Mietbanner ist 8 Werktage vor
Flugtermin fällig. Kosten für Druck- und individuelle Buchstabenbanner sind bei
Auftragserteilung fällig.
VI. Schlussbestimmungen
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen,
die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Weilheim.