AGB I. Allgemein Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Riedel Luftwerbung. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Form und Bestätigung. Diese AGB gelten mit der Auftragerteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. II. Rechtsgrundlage Riedel Luftwerbung führt alle Bannerflüge gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der Luftverkehrsordnung und weiteren bestehenden Gesetzen durch. II. Pflichten & Rechte des Auftraggebers Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden oder der Werbeinhalt gegen bestehende Gesetze und Vorschriften verstoßen, so ist der Auftraggeber hierfür haftbar. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich, die Verantwortung für den gewählten Inhalt zu übernehmen und auf Zuverlässigkeit geprüft zu haben. Sollte sich jemand beleidigt oder belästigt fühlen, übernimmt der Auftraggeber alle notwendigen Schritte zur Abwehr oder zur Befriedung der gestellten Ansprüche und stellt Riedel Luftwerbung von diesen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber erhält einen lückenlosen Nachweis über die durchgeführten Werbeflüge. Mit Hilfe eines GPS-gestützten Navigationssystems werden folgende Daten während der Einsätze aufgezeichnet: Geflogene Flugroute, Flughöhen, die Geschwindigkeiten über Grund und zu allem der zeitliche Verlauf. Diese Daten sendet Riedel Luftwerbung dem Auftraggeber als Nachweis in vereinbarten zeitlichen Abständen. Bei einmaligen Aktionen entfällt diese Zusendung. III. Lieferzeit Die benötigte Zeit für die Auftragsabwicklung eines Projektes beträgt in der Regel 14 - 30 Tage. (Bestellung, Layoutgestaltung/Freigabeprozesse/Bannerproduktion/Einholen von Genehmigungen etc.) Luftwerbung mit Flugzeugen ist wetterabhängig (Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Die vom Auftraggeber gewünschten Einsatztermine werden, wenn die Wetterbedingungen es zulassen, berücksichtigt, können aber aufgrund von Wetter und luftrechtlichen Einflüssen nicht zu 100% garantiert werden. Sich daraus ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart. Riedel Luftwerbung bietet in diesen Fällen umgehend zeitnahe Ersatztermine an. Aufgrund der außerordentlich großen Erfahrung in der Flugplanung und Durchführung von Luftwerbeflügen liegt die Einsatzwahrscheinlichkeit der zugesagten Termine der geplanten Werbeflüge bei über 85%. Die Flugzeuge von Riedel Luftwerbung werden in regelmässigen Zeitintervallen von einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb gewartet. Alle 12 Monate erfolgt eine Abnahme von einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde. Sicherheit hat bei der Durchführung der Werbeflüge oberste Priorität. Aufgrund höherer Gewalt, wie unvorhersehbar auftretende Defekte an der Schleppausrüstung bzw. am Banner oder Flugzeug, können ebenfalls Verzögerungen entstehen. Diese treten i.d.R. nicht auf, es sei hier jedoch darauf hingewiesen, das diese Verzögerungen "unter Umständen" auftreten können. Auch hier bietet Riedel Luftwerbung umgehend Ersatztermine an. IV. Durchführung Die Entscheidung, ob der geplante Einsatz zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, trifft aus Sicherheitsgründen alleine der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Alle Bannerflüge werden im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Flugzeiten, Flughöhe und Kurse richten sich nach dem beflogenen Luftraum und den Freigaben der zuständigen Flugverkehrskontrollstellen. Sollte aufgrund einer Anweisung der Flugverkehrskontrollstelle von der vereinbarten Route abgewichen werden, so kann der Auftraggeber hieraus keinen Mangel der Leistung ableiten und erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden. Gleiches gilt für Abweichungen vom vereinbarten Kurs aus Sicherheitsgründen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den oben genannten Fällen keine Schadensersatzansprüche an Riedel Luftwerbung zu stellen. Als maximale Lieferzeit für die gebuchten Einsätze werden 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die gezahlte Anzahlung für die Einsatzkosten der nicht durchgeführten Werbeflüge werden von Riedel Luftwerbung zurückerstattet. Die Kosten des Werbebanners können nicht zurückerstattet werden. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Dies ist spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen. V. Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung des Honorars in Höhe von 50% des Gesamtbetrags des Werbebanners und der Einsatzkosten zzgl. 19% MwSt. zu leisten. Der Restbetrag ist bei Lieferung sofort und ohne Abzug fällig. Evtl. anfallende Flugsicherungsgebühren in Kontrollzonen in der Umgebung von Internationalen Flughäfen und Flugbeschränkungsgebieten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden. Werbebanner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Riedel Luftwerbung. Für einmalige Aktionen gilt: Sämtliche Kosten werden gemäß Angebot im Voraus bezahlt. Der Rechnungsbetrag für An- und Abflüge, Bannerflug und Mietbanner ist 8 Werktage vor Flugtermin fällig. Kosten für Druck- und individuelle Buchstabenbanner sind bei Auftragserteilung fällig. VI. Schlussbestimmungen Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Weilheim.
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